Gratis-Testen-Aktionen: So bekommst du den Kaufpreis zurück
Bei Gratis-Testen-Aktionen bekommst du den Kaufpreis je nach Aktion ganz oder bis zu einem Höchstbetrag zurück. 16 Teilnahmebedingungen im Vergleich.

Inhaltsverzeichnis12 Kapitel
- Wie läuft eine Gratis-Testen-Aktion ab?
- Wo findest du Gratis-Testen-Aktionen?
- Bekommst du immer den vollen Kaufpreis zurück?
- Was bedeuten Tages- und Wochenkontingente?
- Welche Angaben müssen auf dem Kassenbon stehen?
- Lassen sich Gratis-Testen-Aktionen mit Coupons und PAYBACK kombinieren?
- Was passiert mit deinen Daten?
- Woran kann eine Erstattung scheitern?
- Wann kommt das Geld und was tust du, wenn es ausbleibt?
- Wann lohnt sich der Aufwand?
- Fazit
- Häufige Fragen
Bei Gratis-Testen-Aktionen kaufst du ein Produkt und bekommst den Kaufpreis anschließend zurück. Je nach Aktion gibt es dafür den vollen Preis oder einen Betrag bis zu einer festen Grenze. Diese Aktionen werden unter anderem auch „Geld-zurück-Aktion“ genannt.
Der Ablauf ist in den meisten Fällen schnell erklärt. Die Unterschiede stecken allerdings im Kleingedruckten. Grundlage dieses Artikels sind deshalb die Teilnahmebedingungen von 16 Aktionen. Sie liefen am 1. November 2026 oder waren für den Tag danach angekündigt.
Eine Liste mit aktuellen Aktionen findest du hier trotzdem nicht. Manche Aktionen laufen nämlich nur zwei Wochen. Die Auswertung zeigt dir dafür, nach welchen Regeln solche Aktionen funktionieren und an welchen Stellen eine Erstattung scheitern kann.
Grundlage sind die Teilnahmebedingungen von 16 Aktionen, Stand 1. November 2026.
Wie läuft eine Gratis-Testen-Aktion ab?
Für eine Teilnahme brauchst du ein Smartphone für die Fotos und ein Bankkonto. Alle 16 Aktionen richten sich außerdem an Personen ab 18 Jahren. Bei den meisten dieser Aktionen kommt noch ein Wohnsitz in Deutschland dazu.
Nehmen wir an, du entdeckst im Supermarkt auf einer Packung Spültabs einen Sticker mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen“. Bevor die Packung in deinem Einkaufswagen landet, rufst du kurz die Aktionsseite auf. Dort stehen die Teilnahmebedingungen und in vielen Fällen auch ein Zähler mit den noch freien Plätzen. Passt beides, kaufst du das Produkt und nimmst den Kassenbon mit.
Zu Hause fotografierst du den Kassenbon und je nach Aktion auch die Packung. Danach trägst du auf der Aktionsseite deinen Namen, deine E-Mail-Adresse und deine Bankverbindung ein und lädst die Fotos hoch. Der Veranstalter prüft deine Angaben und überweist dir anschließend den Betrag.
Eine Aktion findenim Laden, in einer App oder auf einer Herstellerseite
Die Bedingungen lesenZeitraum, Händler, Höchstbetrag und freie Plätze
Das Produkt kaufenund den Kassenbon mitnehmen
Die Fotos hochladenKassenbon und je nach Aktion die Packung
Das Geld erhaltennach der Prüfung per Überweisung
Hinter vielen Aktionen steht übrigens nicht allein der Hersteller. Bei claro, Herta und yfood übernimmt zum Beispiel die acardo Group die Durchführung der Aktion und die Erstattung. Bei BiFi, Pepsi, Schwartau und Zewa ist laut den Bedingungen der Zahlungsdienstleister Secupay an der Überweisung beteiligt. Auf deinem Kontoauszug kann also ein Name stehen, den du gar nicht mit dem Produkt verbindest.
Wo findest du Gratis-Testen-Aktionen?
Die Hersteller veröffentlichen ihre Aktionen jeweils selbst. Du findest sie deshalb an mehreren Stellen.
Bei claro klebt ein Sticker auf der Packung. Bei Huel hängt ein Anhänger am Flaschenhals und dessen QR-Code führt dich zur Aktionsseite.
Procter & Gamble sammelt die Cashback-Aktionen seiner Marken auf der Seite ForMe. Dazu gehören zum Beispiel Oral-B, Lenor und Always.
scondoo listete am 1. November 2026 zum Beispiel eine Aktion mit 100 % Cashback. reebate wirbt auf seiner Seite ebenfalls mit Gratisartikeln.
6 der 16 Aktionsseiten tragen die Wörter „gratis“ und „testen“ schon in der Adresse. Die Suche nach dem Produktnamen zusammen mit „gratis testen“ ist deshalb ein guter Anfang.
Daneben gibt es Sammelseiten und Deal-Foren, auf denen laufende Aktionen zusammengetragen werden. Diese Seiten sparen dir Sucharbeit. Verbindlich sind aber die Teilnahmebedingungen auf der Aktionsseite. Diese Bedingungen können sich außerdem ändern, denn BiFi und Herta behalten sich das ausdrücklich vor.
Bevor ich meine Bankverbindung in ein Formular eintrage, würde ich einen Blick in die Teilnahmebedingungen werfen. Alle 16 ausgewerteten Aktionen nennen dort einen Veranstalter. Fehlt diese Angabe auf einer Aktionsseite, würde ich die Finger von der Aktion lassen.
Bekommst du immer den vollen Kaufpreis zurück?
Nicht immer. Bei 8 der 16 Aktionen endet die Erstattung an einem Höchstbetrag. Diese Grenzen lagen zwischen 1,99 € und 10,00 €. Kostet das Produkt in deinem Markt mehr, zahlst du die Differenz selbst.
Die übrigen 8 Aktionen nennen keinen festen Höchstbetrag. Hier richtet sich die Erstattung nach dem Preis auf deinem Kassenbon. Auch dabei gibt es aber noch ein paar Feinheiten.
- Pfand: Bei Pepsi bekommst du den Kaufpreis ohne Pfand zurück. Kaufst du mehrere Flaschen im Kasten, erstattet Pepsi pauschal 1,39 €.
- Mehrere Produkte: Bei Huel bringen dir mehrere Flaschen auf einem Kassenbon keine mehrfache Erstattung. KRAFT und Schwartau erstatten nur das günstigste Aktionsprodukt auf dem Kassenbon.
- Versand: Bei einer Online-Bestellung kann es sein, dass du den Versand selbst zahlst. Wagner schließt die Versandkosten zum Beispiel ausdrücklich von der Erstattung aus.
Was bedeuten Tages- und Wochenkontingente?
Ein Kontingent ist die Zahl der Teilnahmen, die ein Veranstalter in einem bestimmten Zeitraum annimmt. Sind alle Plätze vergeben, pausiert die Aktion bis zur nächsten Freischaltung. Für deinen Platz zählt dabei in den meisten Fällen der Moment, in dem du deinen Kassenbon hochlädst.
Stand 1. November 2026. Zewa nennt zusätzlich zum Wochenkontingent eine Gesamtzahl von 40.000 Erstattungen.
Die Tageskontingente lagen zwischen 333 und 555 Teilnahmen. Bei den Wochenkontingenten reichte die Spanne von 500 bis 5.000 Teilnahmen. Neue Plätze gibt es bei den Aktionen mit einer Uhrzeit meist am Morgen. Simply V schaltet täglich um 7 Uhr frei, BiFi um 8 Uhr und yfood um 9 Uhr. Bei KRAFT beginnt das neue Wochenkontingent montags um 8 Uhr und bei claro montags um 9 Uhr.
Ein voller Zähler ist zunächst kein Drama. Bei Pepsi und Wagner steht ausdrücklich in den Bedingungen, dass du deinen Kassenbon später einreichen kannst. Du streckst den Kaufpreis dann eben etwas länger vor.
Kritisch wird ein voller Zähler gegen Ende der Aktion. BiFi, claro und TENA schreiben nämlich, dass die Aktion endet, sobald das letzte Kontingent vergeben ist. Hast du das Produkt dann schon gekauft, bezahlst du es selbst. Ich würde bei einer Aktion kurz vor dem Ende deshalb zuerst auf den Zähler schauen und dann erst einkaufen.
Ob sich für einen Platz ein früher Wecker lohnt, hängt wohl auch vom Betrag ab. Für 1,99 € würde ich mir persönlich keinen stellen.
Welche Angaben müssen auf dem Kassenbon stehen?
Der Kassenbon ist dein Nachweis für den Kauf. Ist er unvollständig oder nicht lesbar, kann deine gesamte Teilnahme ungültig sein. Das steht fast wortgleich in den Bedingungen von Arla, claro, TENA und yfood. Welche Angaben ein Veranstalter sehen möchte, unterscheidet sich je nach Aktion. Die folgende Grafik zeigt, was in den 16 Bedingungen am häufigsten verlangt wird.
- 1Händler: Die Einkaufsstätte muss erkennbar sein. Zewa verlangt sogar Filiale und Adresse.
- 2Aktionsprodukt mit Preis: Das Produkt muss auf dem Kassenbon stehen, damit der Veranstalter den Betrag zuordnen kann.
- 3Datum und Uhrzeit: Das Kaufdatum muss im Aktionszeitraum liegen. BiFi, BILLY BOY, Dove, Pahmeyer, Schwartau und Zewa nennen auch die Uhrzeit.
- 4Bonnummer: Arla, BiFi, BILLY BOY, Herta, Pahmeyer und Schwartau verlangen die Bonnummer ausdrücklich.
- 5Gesamtsumme: In vielen Bedingungen gehört auch die Summe des Einkaufs dazu.
Bei 7 der 16 Aktionen reicht der Kassenbon allein nicht. Dort brauchst du zusätzlich ein Foto vom Produkt und die Vorgaben dazu gehen auseinander. Bei BiFi, BILLY BOY, yfood und Zewa müssen Kassenbon und Produkt gemeinsam auf einem Foto zu sehen sein. claro und Herta verlangen dagegen zwei getrennte Fotos. Eine Foto-Kollage lehnen claro und yfood sogar ausdrücklich ab.
Auch beim Umgang mit dem Kassenbon selbst gibt es Unterschiede.
- Markierungen: Bei Wagner darf der Kassenbon aus technischen Gründen keine Kreuze, Umrandungen oder Markierungen enthalten. Den Textmarker lässt du dort also besser in der Schublade.
- Schwärzen: Pahmeyer erlaubt dir, andere gekaufte Produkte auf dem Kassenbon zu schwärzen.
- Lange Kassenbons: KRAFT lässt gefaltete Kassenbons zu, solange alle Angaben lesbar bleiben.
- Digitale Kassenbons: BiFi und Zewa akzeptieren digitale Kaufbelege. Huel lässt dagegen ausschließlich den Original-Kassenbon aus dem Markt zu.
Lassen sich Gratis-Testen-Aktionen mit Coupons und PAYBACK kombinieren?
Manchmal ja und dann liegst du rechnerisch sogar im Plus. Nehmen wir an, ein Produkt kostet 4,00 € bei einem PAYBACK-Partner und du hast einen Coupon mit 10-fachen Punkten aktiviert. In der Regel gibt es einen Punkt je 2 €, hier also 2 Punkte. Mit dem Coupon werden daraus 20 Punkte und damit 20 Cent.
Diese Rechnung hängt allerdings an den Bedingungen der jeweiligen Aktion. 8 der 16 Aktionen regeln Coupons oder Rabatte ausdrücklich, die anderen 8 sagen dazu nichts. PAYBACK nennt keine der 16 Aktionen beim Namen.
Stand 1. November 2026.
Bei BiFi, claro, Herta, TENA und yfood zählt der Preis nach Abzug von Coupons oder Rabatten. Ein Rabatt an der Kasse senkt deine Erstattung also um genau diesen Betrag. Bei Schwartau, Simply V und Zewa steht dagegen in den Bedingungen, dass sich die Aktion nicht mit Coupons oder anderen Aktionen kombinieren lässt.
Ob ein Punkte-Coupon dazu zählt, lässt sich aus den Texten nicht sicher herauslesen. Punkte verändern zwar den Preis auf dem Kassenbon nicht. Bei einer Aktion mit dem Hinweis „nicht kombinierbar“ würde ich trotzdem keinen Punkte-Coupon einsetzen, denn für ein paar Cent steht sonst die ganze Erstattung auf dem Spiel.
Was passiert mit deinen Daten?
Eine Gratis-Testen-Aktion bezahlst du auch mit deinen Daten. Pflicht sind in der Regel dein Name, deine E-Mail-Adresse und deine Bankverbindung. Arla fragt zusätzlich nach Geburtstag und Wohnadresse. Im Formular von Herta stehen außerdem Fragen zur Marktforschung, zum Beispiel warum du das Produkt erneut kaufen würdest.
Einen Newsletter musst du je nach Aktion nicht abonnieren. Bei Huel ist eine Einwilligung in Werbung ausdrücklich freiwillig und bei Dove hat ein Widerruf der Newsletter-Einwilligung keine Auswirkung auf die Teilnahme. Auch die Speicherdauer unterscheidet sich. KRAFT nennt spätestens drei Monate nach Aktionsende, claro, TENA und yfood nennen 180 Tage ab Teilnahmeschluss. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben davon jeweils unberührt.
Bei Zweifeln an einer Teilnahme können Veranstalter weitere Nachweise verlangen. claro und yfood nennen dafür zum Beispiel eine Kopie des Personalausweises. Dove behält sich bei einem begründeten Manipulationsverdacht sogar einen Abgleich des Ausweises in einem Video-Telefonat vor.
Woran kann eine Erstattung scheitern?
Aus den 16 Bedingungen lassen sich diese Stolperstellen herauslesen. Du kannst die Liste vor dem Einkauf einmal durchgehen.
- Der falsche Händler: 4 der 16 Aktionen gelten nur bei einer einzigen Handelskette. Dove erstattet zum Beispiel nur Käufe bei dm in Deutschland.
- Das falsche Produkt: Bei Huel zählen nur Flaschen mit dem Aktions-Anhänger. Bei claro brauchst du ein Foto des Produkts mit dem Aktions-Sticker.
- Der falsche Einkaufsweg: Herta und yfood schließen Online-Händler aus. TENA schließt unter anderem Amazon und Apotheken aus.
- Die verpasste Frist: Bei Arla, KRAFT und Schwartau muss nicht nur der Kauf im Aktionszeitraum liegen. Auch das Hochladen muss bis zum Ende der Aktion passieren.
- Die zweite Teilnahme: 6 der 16 Aktionen begrenzen die Teilnahme pro Haushalt. Den Kaufpreis bekommst du bei 15 der 16 Aktionen nur einmal zurück. Pepsi erlaubt als Ausnahme zwei Teilnahmen mit zwei getrennten Kassenbons.
- Der Tippfehler in der IBAN: Bei BiFi ist der Veranstalter dann nicht zu einem zweiten Versuch verpflichtet. Bei BILLY BOY entfällt dein Anspruch sogar.
- Das Konto auf einen anderen Namen: Bei Zewa müssen Teilnehmer und Kontoinhaber identisch sein.
- Die verpasste Nachfrist: Fehlt bei Pahmeyer eine Angabe, hast du 14 Kalendertage zum Nachreichen. Danach kann dein Anspruch entfallen. Ein Blick in dein E-Mail-Postfach lohnt sich also.
Zusätzliche Konten oder fremde Namen, um eine Grenze zu umgehen, würde ich nicht nutzen. Dove nennt mehrfache Einreichungen mit gleicher IBAN oder ähnlichen Namen ausdrücklich als Hinweis auf eine Manipulation. Die Folge kann der Ausschluss von der Aktion sein.
Wann kommt das Geld und was tust du, wenn es ausbleibt?
Die Bedingungen nennen sehr unterschiedliche Zeiträume. Am häufigsten stehen dort 4 Wochen oder 30 Tage.
Stand 1. November 2026. Pahmeyer steht mit 30 Tagen plus 30 Tagen bei „bis ca. 8 Wochen“. Schwartau nennt auf der Aktionsseite vier und acht Wochen und steht deshalb ebenfalls dort.
Der Startpunkt dieser Frist unterscheidet sich je nach Aktion. Bei den meisten Aktionen läuft die Frist erst nach der Prüfung deiner Teilnahme. Dove rechnet die 6 Wochen dagegen ab dem Ende der Aktion. Wie lange die Prüfung selbst dauert, steht nur selten in den Bedingungen.
Auf eine Nachricht kannst du dich dabei nicht verlassen. Zewa schreibt zum Beispiel, dass keine Mitteilung über den Auszahlungsvorgang erfolgt. Und bei Schwartau bist du laut Bedingungen selbst dafür verantwortlich, den Zahlungseingang zu überprüfen.
Zu lange warten würde ich allerdings auch nicht. Bei Arla entfällt der Anspruch auf die Erstattung 6 Wochen nach Aktionsende. Bei Schwartau kannst du Forderungen drei Monate nach dem Ende der Aktion nicht mehr geltend machen. Bleibt eine Zahlung aus, hilft dir die Kontaktadresse aus den Teilnahmebedingungen weiter. Arla nennt dafür zum Beispiel eine eigene E-Mail-Adresse.
Ich persönlich tracke die Aktionen ganz gerne in einer Excel Tabelle oder in Outbank. Welche Spalten dafür reichen, steht auf der Cashback-Seite.
Heb den Kassenbon am besten so lange auf, bis das Geld auf deinem Konto eingegangen ist. Die Fristen in den Bedingungen gehen nämlich weit auseinander. Simply V verlangt die Aufbewahrung bis 2 Wochen nach Aktionsende, BILLY BOY bis 3 Monate nach der Aktion und Zewa bis zum 28. Februar 2027. Arla und claro können den Original-Kassenbon außerdem anfordern. Das Porto zahlst du dann selbst.
Wann lohnt sich der Aufwand?
Nehmen wir an, Foto und Formular kosten dich zusammen 5 Minuten und die Aktion erstattet dir 1,99 €. Hochgerechnet sind das 23,88 € pro Stunde. Für ein paar Fotos ist das eine ordentliche Quote.
Diese Rechnung stimmt allerdings nur, wenn das Produkt ohnehin auf deinem Einkaufszettel stand. Dann sparst du tatsächlich 1,99 €. Hättest du das Produkt sonst nicht gekauft, sparst du gar nichts. Du bekommst dann ein Produkt zum Ausprobieren und gibst dafür deine Daten und deine Zeit. Auch das kann sich lohnen, wenn dich das Produkt interessiert. Extra deswegen mit dem Auto loszufahren, rechnet sich bei solchen Beträgen dagegen kaum.
Ein großer Unterschied zu einem Produkttest ist übrigens das Vorstrecken. Bei einer Gratis-Testen-Aktion bezahlst du zuerst selbst. Bei einem Produkttest bewirbst du dich und bekommst bei einer Zusage das Produkt oder einen Gutschein.
- du das Produkt ohnehin kaufen würdest
- du den Kaufpreis einige Wochen vorstrecken kannst
- dir ein Formular für ein paar Euro die Zeit wert ist
- du das Produkt nur wegen der Aktion kaufen würdest
- du deine Bankverbindung ungern in Formulare einträgst
- du offene Erstattungen nicht nachhalten möchtest
Fazit
Bei Gratis-Testen-Aktionen hast du die Chance den vollen Kaufpreis zurück zu erhalten. Die Auswertung der 16 Aktionen zeigt aber auch, dass die Hälfte davon einen Höchstbetrag hat und 15 ihre Teilnahmen in irgendeiner Form begrenzen.
Steht ein Aktionsprodukt ohnehin auf deinem Einkaufszettel, spricht wenig gegen eine Teilnahme, solange du die Bedingungen vorher liest. Lockt dich dagegen nur das Wort „gratis“, würde ich mir vorher die Frage stellen, ob ich das Produkt auch ohne Aktion gekauft hätte. Möchtest du nichts vorstrecken, passen Produkttests wohl besser zu dir.
Welche weiteren Methoden es gibt, findest du im Überblick der Cashback-Anbieter. Die Einstiegsseite zum Thema Cashback hilft dir bei der Frage, welche dieser Methoden zu dir passt.
Häufige Fragen
Was ist eine Gratis-Testen-Aktion?
Bei einer Gratis-Testen-Aktion kaufst du ein Produkt und bekommst den Kaufpreis anschließend zurück. Je nach Aktion gibt es den vollen Preis oder einen Betrag bis zu einer festen Grenze. Dafür lädst du in den meisten Fällen deinen Kassenbon auf einer Aktionsseite hoch.
Wie lange dauert die Erstattung?
Bei den 16 ausgewerteten Aktionen lagen die Angaben zwischen 4 und 12 Wochen. Eine Aktion nennt gar keine Dauer. Die Frist beginnt je nach Aktion erst nach der Prüfung deiner Teilnahme.
Was passiert, wenn das Kontingent voll ist?
Dann pausiert die Aktion bis zur nächsten Freischaltung. Bei einem Tageskontingent ist das in der Regel der nächste Tag und bei einem Wochenkontingent häufig der Montag. Ist das letzte Kontingent einer Aktion vergeben, endet die Aktion und du bezahlst das Produkt selbst.
Wie oft darf ich an einer Aktion teilnehmen?
Bei 15 der 16 ausgewerteten Aktionen bekommst du den Kaufpreis einmal zurück. Je nach Aktion gilt diese Grenze pro Person, pro IBAN oder pro Haushalt. Pepsi erlaubt als Ausnahme zwei Teilnahmen mit zwei getrennten Kassenbons.
Kann ich Aktionsprodukte auch online kaufen?
Das hängt von der Aktion ab. Arla, claro, Wagner und Zewa lassen Online-Käufe zu. Herta und yfood schließen Online-Händler dagegen aus. Bei einem Online-Kauf reichst du je nach Aktion die Rechnung des Händlers ein.
Wie lange muss ich den Kassenbon aufbewahren?
Ich würde den Kassenbon so lange aufheben, bis das Geld auf meinem Konto eingegangen ist. Manche Bedingungen nennen längere Fristen. Bei Zewa muss der Kaufbeleg zum Beispiel bis zum 28. Februar 2027 aufbewahrt werden.
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